Garantiebedingungen

§ 1
Wir bieten unseren Kunden eine 1 Jährige Garantie (§ 443 BGB). Diese beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung. Sie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt. Garantiegeber ist die Autoverwertung Bertelwick e. K., Eisenbahnstr. 21, 48231 Warendorf-Freckenhorst.

§ 2
Im Schadensfall werden die auf der Rechnung aufgeführten Teile, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 12 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, von uns nach eigener Wahl gegen ein gleichwertiges Ersatzteil kostenlos ausgetauscht oder repariert. Einbaukosten und Reparaturkosten sind davon ausgenommen. Der Kunde muss uns in diesem Fall

  • eine schriftliche Schadensmeldung
  • die Rechnung des defekten Bauteils sowie
  • die Einbaurechnung des defekten Bauteils durch eine Kfz-Meisterwerkstatt

vorlegen.

§ 3
Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein in unserem Ermessen. Mit der Rückzahlung des Kaufpreises haben wir unsere Vertragsverpflichtung erfüllt. Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut. Unabhängig davon bleiben aber in diesem Fall die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen.

§ 4
Die Garantie gilt innerhalb Deutschlands und setzt voraus, dass der Einbau des Bauteils durch eine Kfz-Meisterwerkstatt in Deutschland erfolgt und die Betriebsstoffe des Bauteils im Rahmen des Einbaus, soweit vorhanden, erneuert werden (Austausch von Motor-, Getriebe-, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, etc.). Handelt es sich bei dem Bauteil um einen Motor, müssen die Filterelemente und bei Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen erneuert werden. Der Kunde muss die Einhaltung der vorgeschriebenen oder vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle einhalten.

§ 5
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemäße Behandlung, falsche Installation des Ersatzteils und/oder nicht Beachtung der Hinweise zum Einbau durch den Hersteller oder uns beruht. Nicht inbegriffen sind daher Schäden und Defekte, die auf einen Unfall, Gewaltanwendung und unbefugten Gebrauch, Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung, Einbau von Ersatzteilen, die vom Hersteller nicht zugelassen sind, Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (Tuning) oder der Teilnahme an Rennveranstaltungen beruhen. Ausgenommen sind ebenfalls Defekte aufgrund von normalem Verschleiß oder Abnutzung. Zudem gilt die Garantie nicht für elektronische Bauteile mit fahrzeugspezifischer Programmierung (Steuergeräte, elektronische Lenkungen, Tachometer, u.a.) Dichtungen, Dichtringe, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Leitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben und Bolzen oder alle Arten von Riemen zur Kraftübertragung. Weiter sind von der Garantie nicht erfasst Nebenaggregate sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile an genannten Antriebsaggregaten, wie beispielsweise Ansaug- und Auspuffkrümmer.
Unsere Artikel werden vor der Auslieferung an den Kunden markiert bzw. mit einer Plombe versehen. Artikel mit einer nicht mehr vorhandenen Markierung bzw. gebrochener Plombe sind von der Garantie ausgeschlossen.

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